Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet  des Familienrechts hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln in seiner Sitzung vom  07.06.1997 beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Benens die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt  für Familienrecht" zu gestatten.

 Mit Zulassungsurkunde der Rechtsanwaltskammer Köln wurde schließlich Herr Rechtsanwalt  Benens mit Wirkung vom 01.Juli 2002 beim Oberlandesgericht Köln zugelassen.

 Darüber hinaus ist er vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie  den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland.

 Rechtsanwalt Benens ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein, im Aachener Anwaltsverein und der  Rechtsanwaltskammer Köln.

 Er ist seit dem 03.Juni 1978 verheiratet und hat eine Tochter, die kurz vor Ablegung ihres ersten  juristischen Staatsexamen steht.

 

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