
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer
Kenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts hat der Vorstand
der Rechtsanwaltskammer Köln in seiner Sitzung vom 07.06.1997
beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Benens die Führung der Bezeichnung
"Fachanwalt für Familienrecht" zu gestatten.
Mit Zulassungsurkunde der Rechtsanwaltskammer Köln wurde
schließlich Herr Rechtsanwalt Benens mit Wirkung vom 01.Juli
2002 beim Oberlandesgericht Köln zugelassen.
Darüber hinaus ist er vertretungsberechtigt bei allen Amts-,
Land- und Oberlandesgerichten sowie den Arbeits-, Verwaltungs-
und Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsanwalt Benens ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein,
im Aachener Anwaltsverein und der Rechtsanwaltskammer Köln.
Er ist seit dem 03.Juni 1978 verheiratet und hat eine Tochter,
die kurz vor Ablegung ihres ersten juristischen Staatsexamen
steht.
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