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Arbeitsrecht

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Die Befristungsfalle

Mai 2017, Wochenspiegel

Bereits hieran scheitert es bei vielen Befristungsabreden. Außerdem darf bei einer sogenannten sachgrundlosen Befristung zum Beispiel keine Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitnehmer bestanden haben.

Dies gilt grundsätzlich auch für Beschäftigungszeiten, die bereits längere Zeit zurückliegen. Außerdem dürfen nicht beliebig oft hintereinander Befristungen des Arbeitsvertrages erfolgen.Auch eine „Verlängerung der Befristung“, die nicht wie oben beschrieben schriftlich erfolgte, führt zu einer Unwirksamkeit der neuen Befristung. Häufig gehen Arbeitgeber auch davon aus, dass sie einen Sachgrund für die Befristung haben, benennen diesen jedoch im Rahmen der Befristungsabrede falsch oder irren sich über die tatsächliche Bedeutung eines Sachgrundes. All dies kann – wie bereits dargestellt – zur Unwirksamkeit einer Befristungsabrede führen.

Rechtliche Hilfe lohnt sich

Wenn also ein befristetes Arbeitsverhältnis kurz vor dem im Arbeitsvertrag genannten Ende steht, und sich herausstellt, dass er nicht verlängert werden soll, lohnt es sich für Arbeitnehmer sich auch bei geringsten Zweifeln an der Wirksamkeit der Befristung durch einen Anwalt über seine Möglichkeiten beraten zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht zu lange gewartet werden darf. Wie bei Kündigungsschutzklagen gilt hier nämlich eine Klagefrist von 3 Wochen, gerechnet ab dem vertragsmäßigen Befristungsende.Wenn nicht innerhalb dieser Frist eine entsprechende arbeitsgerichtliche Klage erhoben wird, gilt die Befristung als wirksam.

Risiken abwehren

Aufgrund der erheblichen Risiken, die sich bei befristeten Arbeitsverträgen auftun, ist auch Arbeitgebern dazu zu raten, ihre Befristungsabreden durch eine entsprechend qualifizierten Anwalt prüfen zu lassen und, sobald Probleme auftauchen, über Lösungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Auch hier gibt es viele Möglichkeiten, mögliche Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

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