VERKEHRSRECHT

MAREN BENENS

Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Ihre kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Verkehrsrecht

Ob Als Fußgänger, Auto– oder Motorradfahrer oder als Radfahrer – um nur die häufigsten zu nennen – jeder nimmt fast täglich auf die eine oder andere Art am Straßenverkehr teil und kann daher in diesem Zusammenhang verletzt, geschädigt oder sonst wie betroffen sein. Verkehrsunfall mit all seinen Folgen, Alkohol oder Drogen am Steuer, droht möglicherweise eine MPU? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, geblitzt worden?, Führerschein in Gefahr?, Probleme beim Autokauf bzw. -Verkauf? Die Probleme in diesem Bereich sind so vielfältig, wie das Leben selbst.

 

VERKEHRSUNFALL:

Wenn sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind…Bleiben Sie ruhig!

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein
  • Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie die Polizei und falls nötig auch den Rettungsdienst
  • Sollte es erforderlich sein, leisten Sie erste Hilfe
  • Machen Sie falls möglich Fotos von der Unfallstelle
  • Sprechen Sie Zeugen an und notieren ihre Namen und Anschriften
  • Machen sie gegenüber der Polizei oder dem Unfallgegner am besten keine oder nur sehr zurückhaltend Angaben zum Unfallhergang und zur Unfallverursachung (Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht)
  • Notieren Sie die gesamten Daten des Unfallgegners (vollständiger Name des Fahrers und des Halters, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung…)
  • Bei einem Personenschaden sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden
  • Melden sie den Verkehrsunfall bei Ihrer Versicherung
  • Machen Sie sich einen Termin bei Ihrer Rechtsanwältin

Bei der Frage, ob Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, sollten Sie stets im Hinterkopf haben, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich gesehen Ihr Gegner ist und ausschließlich ihre eigenen Interessen vertritt. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, können Sie sich sicher sein, dass sämtliche in Betracht kommende Ansprüche, insbesondere auch weniger bekannte „Nebenforderungen“ realisiert werden.

  • Reparaturkosten (Diese können entweder fiktiv, also auf Nettobasis abgerechnet werden oder die Reparaturrechnung nach erfolgter Reparatur wird ausgeglichen)
  • Wiederbeschaffungswert: Hat das Fahrzeug beim Verkehrsunfall einen sogenannten „wirtschaftlichen Totalschaden“ erlitten, bekommt der Geschädigte anstatt der Reparaturkosten den „Wiederbeschaffungswert“ abzüglich des Restwertes erstattet
  • Eine allgemeine Kostenpauschale in Höhe von jedenfalls 20,00 €
  • Abschleppkosten
  • Sachverständigenkosten (hier ist jedoch eine Bagatellgrenze zu beachten)
  • Kosten für einen Mietwagen oder wahlweise Nutzungsausfall
  • Desinfektionskosten, An- und Abmeldekosten, Fahrtkosten ……
  • Schmerzensgeld: Hier ist eine Beurteilung im Einzelfall unerlässlich! Insbesondere müssen Faktoren wie Art und Umfang der Verletzungen und Verletzungsfolgen bei der Bezifferung berücksichtigt werden.
  • Haushaltsführungsschaden
  • Hinterbliebenengeld
  • Eine abschließende Aufzählung ist kaum möglich. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Schadenspositionen in welcher Höhe Ihnen tatsächlich zustehen.

 

KOSTEN:

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, sind durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen, wenn der Gegner den Unfall verursacht hat. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese auch dann die Kosten, wenn Sie den Unfall (mit-)verschuldet haben. Auch im Rahmen des Verkehrsrechts besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

BUßGELDBESCHEID//ANHÖRUNGSBOGEN//STRAFBEFEHL:

Haben Sie einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder ähnliches erhalten? Warten Sie nicht zu lange! Hier gelten regelmäßig kurze Fristen. Wenn diese versäumt werden, ist es leider zu spät.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden Verkehrsverstöße geahndet, die der Gesetzgeber aufgrund ihres geringeren Unrechtsgehalts für nicht strafwürdig erachtet, also z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Falschparken, Handynutzung beim Führen eines Kraftfahrzeugs, Rotlichtverstöße und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In der Regel leitet die Behörde hier ei Bußgeldverfahren ein. Sie kann ein Verwarngeld verhängen oder einen Bußgeldbescheid erlassen, nachdem sie den „Täter“ ermittelt hat. Mit diesem Bußgeldbescheid kann auch ein Fahrverbot und Punkte im FAER verbunden sein. Jetzt ist Vorsicht geboten! Wenn man gegen den Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegt, wird dieser bestandskräftig.

Man sollte also frühzeitig einen Anwalt damit beauftragen Akteneinsicht zu beantragen, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Nur so können die aus dem Bußgeldbescheid resultierenden – teilweise sehr unangenehmen – Folgen verhindert werden.

Kosten: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten hierfür vollständig übernommen.

Im Verkehrsstrafrecht spielen die folgenden Straftaten eine große Rolle:

  • § 142 StGB :  Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • § 316 StGB : Trunkenheit im Verkehr
  • § 21 StVG : Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • § 315b StGB : Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • § 315c StGB : Straßenverkehrsgefährdung
  • § 229 StGB : Fahrlässige Körperverletzung

um nur einige zu nennen. Anders als in den zuvor erwähnten Bußgeldsachen, droht hier eine Verurteilung durch das zuständige Gericht zu einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe. Als Nebenstrafen kommen hier nach § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot nach § 44 StGB in Betracht.

Auch im Verkehrsstrafrecht werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen.

 

MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG // DIESELSKANDAL // ABGASSKANDAL:

Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst auch die Rechte und Pflichten der der Beteiligten an einen Kraftfahrzeugkauf. Insbesondere also auch die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln. Teilweise kommen hier auch andere Ansprüche in Betracht. Berühmte Fälle sind hier die Abgasskandale großer Hersteller wie Volkswagen, Audi , Porsche oder Mercedes (auch als Dieselskandal bekannt) oder den ebenfalls häufig betroffen Wohnmobilen, insbesondere dem Fiat Ducato. In diesen Fällen könne gegebenenfalls Ansprüche direkt gegen den Hersteller geltend gemacht werden, bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Nach einem Urteil des BGH vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19), mit dem festgestellt wurde, dass in den VW-Fällen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW vorliegt, können noch weiterhin Ansprüche geltend gemacht werden, die zuvor als verjährt angesehen wurden. In einer anwaltlichen Beratung bekommen Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

 

KOSTEN:

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind im Falle des Unterliegens von der Gegenseite zu tragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch im Rahmen des Gewährleistungsrechts besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Fachanwältin Maren Benens wird sie in ihrer Kanzlei in Blankenheim oder Köln oder auch am Telefon oder Videokonferenz als Fachanwältin für Verkehrsrecht verantwortungsbewusst und zielgerichtet beraten und unterstützen, wobei Sie auch die Vermeidung von unnötigen Kosten immer im Auge hat.

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