ERBRECHT

KLAAS SENNEKOOL & PETER BENENS

Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht

 

Erbrecht

Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts spielt zunächst die Gestaltung der gewollten Erbfolge, etwa durch ein „Berliner Testament“ eine zentrale Rolle. Wir beraten Sie hier ausgehend von Ihrer Familiensituation und erarbeiten danach eine für Sie passende Vertrags- bzw. Testamentslösung.

Hierzu gehört auch zwingend die Einschätzung, was außerhalb des eigentlichen Erbrechts durch „Verfügungen unter Lebenden“ geregelt werden sollte. Dies betrifft auch die Ausnutzung von Steuerfreibeträgen und der Vermeidung von Erbschaftssteuer.

Zunehmend stellt sich auch die Frage nach dem Erbrecht von Stiefkindern, die z.B. in Patchworkfamilien aufwachsen. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die sogenannte gesetzliche Erbfolge „durchbrochen“ werden muss, wenn die Stiefkinder vom Nachlass des Stiefvaters/Stiefmutter „profitieren“ sollen. Auch hier erarbeiten wir gemeinsam eine für Sie und Ihre individuelle Situation passende Lösung.

 

BERLINER TESTAMENT

Von einem „Berliner Testament“ spricht man, wenn bei Eheleuten der jeweils längstlebende Alleinerbe wird und die Abkömmlinge oder andere begünstigte Schlusserben. Hier hat die anwaltliche Beratung unter anderem die Aufgabe, abzuklären, ob der zunächst allein erbende Ehegatte frei über sein „Alleinerbe“ verfügen kann oder gewissen Bindungen unterliegen und möglicherweise daran gehindert werden soll, andere Schlusserben einzusetzen. Das Berliner Testament war lange Zeit äußerst beliebt. Mittlerweile muss in Hinblick auf Unterhaltspflichten und die steuerlichen Folgen überprüft werden, ob diese Konstruktion noch sinnvoll ist.

 

WAS TUN IM ERBFALL?

Nach dem Erbfall wird oft die Beantragung des Erbscheins maßgeblich. Dieser weist den geführten Inhaber als berechtigten Erben aus. Hier zeigen wir Ihnen den Weg auf, wie sie einen solchen Erbschein erlangen und was z.B. bei einer Mehrzahl von möglichen Erben zu beachten ist.

Außerdem muss jetzt überprüft werden, ob der Nachlass bzw. das Erbe werthaltig ist und wie die eigene Haftung ausgeschlossen oder begrenzt werden kann (Ausschlagung, Einrede der beschränkten Erbenhaftung, Nachlassinsolvenz etc…)

 

PFLICHTTEIL EINFORDERN

Der übergegangene, gesetzliche Erbe hat hier dann mit der Frage der Geltendmachung des Pflichtteils zu befassen, wobei hier immer bestimmte Fristen zu beachten sind. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wobei die hieraus resultierende Forderung immer eine Geldforderung ist und sich gegen den Nachlass und die gesetzlichen Erben richtet. Bei der Realisierung dieser Ansprüche werden wir sie mit dem notwendigen Nachdruck unterstützen und hierbei auch die Auskünfte über die Nachlasshöhe herbeiführen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erörtern, ob nicht eine Anfechtung des Erbes durch einen Rechtsanwalt erfolgen soll und dies mehr Erfolg verspricht. Unsere Anwälte werden natürlich auch hier die Dinge gründlich dahingehend überprüfen. Denn die Anfechtung führt im Ergebnis dazu, dass Ihr Ausschluss als gesetzlicher Erbe hinfällig wird, Sie also als gesetzlicher Erbe am Nachlass partizipieren könnten. Ihr Anteil am Nachlass kann sich damit also „verdoppeln“. Ihr Anwalt kann hier beurteilen, wie sie einer solchen Situation am besten vorgehen.

 

DARAUF KOMMT ES IM ERBRECHT AN

Der für Sie im Erbrecht tätige Anwalt braucht also sowohl Einfühlungsvermögen, um auf Ihre spezielle Situation eingehen zu können, wie auch Durchsetzungskraft und ein umfangreiches Fachwissen, um Ihre Ansprüche und Interessen in einer Erbengemeinschaft durchsetzen zu können.

Rechtsanwalt Klaas Sennekool und Rechtsanwalt Peter Benens werden Sie in Ihrer Kanzlei in Blankenheim oder Köln oder auch am Telefon oder Videokonferenz als Anwälte für Erbrecht verantwortungsbewusst und zielgerichtet beraten und unterstützen, wobei diese auch die Vermeidung von unnötigen Kosten immer im Auge haben.

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Bei Bedarf besuchen wir unsere Mandanten gegebenenfalls auch vor Ort.

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