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Versicherungsrecht

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Geld zurück von der Privaten Krankenversicherung

28.04.2021, Wochenspiegel

Fast jeder privat Krankenversicherte kennt das Problem. Gefühlt im Jahresrhythmus flattert ein Schreiben des Versicherers ins Haus, mit dem die Beiträge „angepasst“, also -teils empfindlich- erhöht werden.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungssparten kann ein Versicherer in der Krankenversicherung die Versicherung nicht kündigen, weil der Kunde zum Beispiel häufig krank ist oder die Versicherten besonders alt werden und deshalb die Kostenbelastung steigt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Versicherungen die Möglichkeit eröffnet unter bestimmten Bedingungen die Prämien zu erhöhen, also von ihren Versicherten mehr Geld zu verlangen. Für die Versicherten ist dies, insbesondere nach langer Mitgliedschaft bei einer Versicherung, besonders ärgerlich, da viele aufgrund von Vorerkrankungen oder höherem Alter nicht mehr in eine andere Versicherung wechseln können.

Umso wichtiger ist es, zu überprüfen, ob sich die Versicherungen an die Regeln gehalten haben oder die Erhöhungen vielleicht unwirksam sind.

Diverse Tariferhöhungen bereits für unwirksam erklärt

Mehrere Land- und Oberlandesgerichte haben inzwischen diverse Tariferhöhungen von privaten Krankenversicherungen für unwirksam erklärt, größtenteils, weil sie nicht ordentlich begründet waren.

In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln gegen die AXA Versicherung bestätigt und ebenfalls geurteilt, dass die Beiträge, die aufgrund der rechtwidrigen Erhöhungen gezahlt wurden, zurück zu erstatten sind, soweit dieser Anspruch noch nicht verjährt ist((BGH IV ZR 294/19, IV ZR 314/19).

Auch einem anderen „Trick“ der Versicherer haben die Richter mittlerweile einen Riegel vorgeschoben. Sie hatten zunächst die Prämien zu niedrig kalkuliert, um in der Folge die Beiträge wegen „gestiegener Kosten“ saftig zu erhöhen.

Ein Indiz für dieses unlautere Vorgehen ist schon, wenn der Versicherer kurz nach Abschluss bereits die Beiträge deutlich erhöht.

Mit Beratung Geld zurückholen

Privat Krankenversicherte sollten sich dringend qualifiziert anwaltlich beraten lassen, ob auch in ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung vorliegen und unbedingt handeln. Jedes Jahr verjährt ein Teil der Ansprüche.

Je nach Vertrag und Versicherer geht es schnell um mehrere Tausend Euro an Beiträgen und in keinem uns bekannten Fall hat ein Versicherer auf ein Schreiben des Versicherten selbst Erhöhungen zurückgenommen oder Rückzahlungen geleistet. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung der Ansprüche ist daher unbedingt anzuraten.

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