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Arbeitsrecht

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Betriebsrat, das unbekannte Wesen

Mai 2017, Bürgerbrief Blankenheim

Bei meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht stelle ich häufig fest, dass Mandanten zur Beratung kommen, weil sie an ihrer Arbeitsstelle unwohl fühlen, sie dort Mobbing ausgesetzt sind oder Arbeitnehmerschutzvorschriften wie Höchstarbeitszeit u.ä. nicht eingehalten werden.

Hier höre ich häufig, dass sie sich hilflos fühlen, weil sie sich als einzelner Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber nicht durchsetzen können und Angst um ihre Arbeitsstelle haben. Hierbei kommt es sehr oft vor, dass es für die Arbeitnehmer schwierig ist, ihre Rechte alleine durchzusetzen. Diese Probleme tauchen in den ländlichen Gebieten der Eifel besonders gehäuft auf, da regelmäßig in den Betrieben keine Betriebsräte bestehen. Während Betriebsräte in größeren Städten an der Tagesordnung sind, erscheint es mir hier so, dass das kaum bekannt ist, was ein Betriebsrat ist und welche Aufgaben er hat. Außerdem scheint der Glaube zu bestehen, dass Betriebsräte nur etwas für „große Unternehmen“ sind.

So hilfreich und doch selten

Viele der Probleme im einzelnen Arbeitsverhältnis würden sich jedoch leicht lösen lassen, wenn es eine betriebliche Mitbestimmung durch einen Betriebsrat geben würde. Leider fehlt es hier fast immer an einer solchen Arbeitnehmervertretung. Dies stimmt jedoch nicht. Bereits wenn ein Betrieb fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, von denen drei wählbar sind, kann ein Betriebsrat gebildet werden. Entsprechend können auch vielen Einzelhandelsbetrieben und Handwerksbetrieben Betriebsräte gebildet werden.

Auch für kleine Betriebe eine gute Lösung

Entgegen der landläufigen Meinung können von der Bildung eines Betriebsrats beide Seiten, d. h. Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber profitieren. Auch die Furcht gekündigt zu werden, wenn man eine Betriebsratswahl ausruft, ist im Regelfall unbegründet. So darf nach der gesetzlichen Regelung kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts beschränkt werden.

Hierbei hilft der Betriebsrat

Sobald ein Betriebsrat besteht, führt dies sofort zu einer verbesserten Rechtsposition der beschäftigten Arbeitnehmer. So muss der Betriebsrat bei Kündigungen, Versetzungen oder Veränderungen der betrieblichen Arbeitszeit und vielen anderen Punkten beteiligt werden.

Außerdem hat der Betriebsrat die Möglichkeit Missstände im Unternehmen anzusprechen, ohne dass dies auf einzelne Arbeitnehmer zurückfällt und für sie zu Problemen führt.

Auch für Arbeitgeber sinnvoll

Entgegen der landläufigen Meinung ist es sogar so, dass die Einrichtung eines Betriebsrates auch für die Arbeitgeberseite Vorteile bietet. Es gibt viele Studien, die belegen, dass in Betrieben, die mitbestimmt sind, also über einen Betriebsrat o.ä. verfügen, ein wesentlich besseres Arbeitsklima herrscht, was sich für den Arbeitgeber u.a. darin auszahlt, dass die Personalfluktuation wesentlich geringer ist. Insbesondere in einer Phase wirtschaftlicher Stärke, wie wir sie im Moment vorfinden, in der gute Arbeitskräfte Mangelware sind, kann ein gutes Betriebsklima für den Arbeitgeber nahezu überlebenswichtig sein.

Außerdem kann der Arbeitgeber, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, mit ihm Vereinbarungen treffen, die für alle Arbeitnehmer des Betriebes unmittelbar gelten. Hierdurch erspart er sich unter Umständen extrem zeitraubende Auseinandersetzungen mit den einzelnen Arbeitnehmern.

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