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Familienrecht

Familienrecht

Leben ohne Trauschein, der kleine Unterschied mit den großen Folgen!

2016, Eifelmagazin

Viele Paare entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein, ohne sich hierbei bewusst gegen eine Hochzeit zu entscheiden. Hierbei ist den meisten Paaren völlig bewusst, dass sie steuerliche Nachteile in Kauf nehmen.

Abseits hiervon ist ihnen jedoch häufig nicht klar, welche weitergehenden Vorkehrungen in einer Partnerschaft noch zu treffen sind, wenn eine eheliche Bindung nicht besteht. Auch junge Paare sollten hier unbedingt Vorsorge treffen.

Zugegeben wirkt es für junge Pärchen absurd, sich über den möglichen Tod oder einen Unfall des Partners Gedanken zu machen; leider ist es jedoch spätestens dann unbedingt notwendig, wenn Kinder oder eine Selbständigkeit oder eine Immobilie hinzukommen.Was passiert, wenn dem Partner etwas zustößt?

Keine Ehe – wenig Rechte

Der uneheliche Partner hat grundsätzlich eine sehr schwache Rechtsposition. Das Drama beginnt schon, wenn sich Arzt oder Krankenhaus weigern ihn auf die Intensivstation zu lassen oder Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben. Grundsätzlich gilt dies auch für den Ehepartner. Hier verstoßen aber die meisten Ärzte regelmäßig, dem mutmaßlichen Willen des Ehepartners folgend, gegen ihre Schweigepflicht. Bei bloßen Lebensgefährten endet diese Auskunftsfreude jedoch häufig sehr schnell. Schlimmer wird es noch, wenn der Partner unter Betreuung gestellt werden soll. Während der Ehepartner im Betreuungsverfahren beteiligt wird, spielt der Lebensgefährte hier keinerlei Rolle, so dass die Verwandten des Partners ihn völlig ausschließen können.

Hier muss vorgesorgt werden

Hier helfen NUR die Erteilung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hier können die Vertretung durch den Partner und Auskunftsrechte für alle Lebensbereiche geregelt werden. Über die Risiken und Folgen der genauen Regelungen sollte man sich anwaltlich beraten lassen, damit die Vollmachten wirksam sind und zugleich ausgeschlossen ist, dass es zu einem Missbrauch kommt.

Was passiert mit dem Erbe?

Des Weiteren sollte man auch sein Erbe regeln. Immer wieder begegnen mir in der anwaltlichen Praxis Fälle, in denen ein Partner plötzlich verstirbt und der Überlebende sich neben dem Schock damit konfrontiert sieht, dass das gemeinsame Haus oder die gemeinsamen Ersparnisse an die gesetzlichen Erben fallen und von einem Tag auf den anderen auch noch die eigene Existenz bedroht ist. Hier gibt es unzählige Konstellationen, bei denen viele Details zu beachten sind. Manche Lösungen sind nur vordergründig einfach, bedürfen jedoch eigentlich eingehender Beratung. So kann ein einfaches Testament eines Partners in der Regel einseitig geändert werden, während zum Beispiel das Bezugsrecht in einer Lebensversicherung häufig unwiderruflich geregelt wird. Im Einzelfall sollte hier mit Hilfe eines Anwalts besprochen werden, welche Lebensbereiche wie geregelt werden. Jedenfalls müssen uneheliche Lebensgefährten außerhalb der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft viel intensiver vorsorgen und den Partner in die Lebensplanung bewusst einbeziehen.

Altersvorsorge fehl am Platz

Kaum jemandem ist wirklich bewusst, dass er als Partner zumeist keinerlei Absicherung zum Beispiel aus der gesetzlichen Altersversorgung des Partners hat. Gleiches gilt auch für die private Altersversorgung oder betriebliche Altersvorsorge, wenn hier nicht darauf geachtet wurde, dass der Partner als bezugsberechtigt gilt. Häufig wurden diese Verträge schließlich auch schon abgeschlossen, bevor die aktuelle Partnerschaft bestand. Dann tritt meist die gesetzliche Erbfolge ein, in der der Lebensgefährte – wie bereits dargestellt– keinerlei Berücksichtigung findet!

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