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Plötzlich ohne Strom und Gas – Ihre Verbraucherrechte!


März 2022, Wochenspiegel

Seit November 2021 erhielten bundesweit Verbraucher Post von ihren Strom- und Gasanbietern. Diese informieren ihre Kunden darüber, dass sie wegen der hohen Preisentwicklung der Energielieferung die Lieferverträge kündigen. Betroffen dürften wohl tausende Kunden von Billiganbietern sein.

Die gute Nachricht vorweg: Natürlich werden Sie nicht im Dunkeln und in der Kälte sitzen gelassen – sollte Ihr Energielieferant die Belieferung einstellen, springt ihr örtlicher Grundversorger ein. Die zweite gute Nachricht: Die Einstellung der Belieferung oder Kündigung durch ihren alten Energielieferanten dürfte nach hiesiger Einschätzung rechtswidrig sein. Viele der Billiglieferanten berufen sich auf den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“. Die Preisentwicklung sei so einmalig, dass sie nicht am Vertrag festhalten können.

So einfach diese Argumentation klingt, so falsch ist sie. Das juristische Institut von der Störung der Geschäftsgrundlage soll nicht vor Verlustgeschäften schützen, sondern soll im Ausnahmefall eine Vertragsanpassung oder eine Kündigung ermöglichen, wenn sich eine bei Vertragsschluss bestehende stillschweigende Geschäftsgrundlage verändert hat und der Vertragspartner nicht das Risiko dieser Veränderung tragen soll.  Bei Billiganbietern, die ihre Kunden mit günstigen Preisen locken und hierfür mit tagesaktuellen Einkaufspreisen spielen, gehört es zum Geschäftskonzept, das Risiko der Preisentwicklung zu übernehmen. In diesem Fällen dürfte dann gelten: Wer mit dem Feuer spielt, darf sich nicht wundern, wenn er sich verbrennt. Eine Kündigung deswegen ist nicht rechtens.

Betroffene sollten alsbald tätig werden. Durch das rechtswidrige Vorgehen ihrer Versorger drohen ihnen erhebliche Kosten. Statt dem gewohnten und vertraglich vereinbarten Energiepreis zu zahlen, werden die Verbraucher zunächst den recht hohen Grundversorgungstarif zahlen müssen. Auch alternative Ersatzlieferanten werden voraussichtlich mit höheren Tarifen aufwarten.

Da ein Einlenken dieser Billiganbieter nicht zu erwarten ist, sollten Betroffene von diesem Schadensersatz verlangen. Hierzu bereiten Verbraucherschutzzentralen eine Musterklage vor, zu der sich Betroffene kostenlos anmelden kann. Wegen der langen zu erwartenden Verfahrenszeiten droht jedoch die Gefahr der Unternehmensinsolvenz. Gerade für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung dürfte es sich daher anbieten, ihre Ansprüche individuell und zügig durch einen Anwalt geltend zu machen.

 

Es lohnt sich also in diesen Fällen, Ihre Ansprüche schnellst möglich von einem qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Klaas Sennekool

Marvin Klein

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