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Verkehrsunfall… was nun? Ein kleiner Wegweiser…

April 2018, Bürgerbrief Blankenheim

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Das Wichtigste ist jedoch immer: Bleiben Sie ruhig!

  1. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle-Rufen Sie die Polizei.
  3. Falls nötig auch den Rettungsdienst-Sollte es erforderlich sein, leisten Sie erste Hilfe.
  4. Machen sie falls möglich Fotos von der Unfallstelle.
  5. Sprechen Sie Zeugen an und notieren ihre Namen und Anschriften.
  6. Machen sie gegenüber der Polizei oder dem Unfallgegner keine oder nur sehr zurückhaltend Angaben zum Unfallhergang.
  7. Notieren Sie die gesamten Daten des Unfallgegners (vollständiger Name des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung…).
  8. Bei einem Personenschaden sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.

 

Holen Sie sich die Hilfe eines Anwalts!

Meist steht man nach einem solchen Unfall unter Schock und weiß nicht so recht, wie es jetzt weiter gehen soll. Einigen ist gar nicht bewusst, dass man nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen kann. Die Kosten hierfür muss in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.

Sie sollten also in dieser Situation nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Regulierung Ihres Schadens überlassen. Diese ist rechtlich gesehen Ihr Gegner und vertritt Ihre eigenen Interessen!

Möglicherweise ist die Haftungsfrage gar nicht so klar, wie sie im ersten Moment gedacht haben. Die Beurteilung der Frage, wer den Unfall in welchem Maß verursacht hat, ist jedoch wesentlich für die Regulierung Ihres Schadens. Möglicherweise droht sogar ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Ohne anwaltliche Vertretung besteht die Gefahr sich unbedacht zu äußern und hierdurch Ihre Position zu verschlechtern.Zudem können Sie nur dann sicher sein, dass auch sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche, insbesondereauchweniger bekannte Nebenforderungen realisiert werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Reparaturkosten
    Hier hat der Geschädigte die Wahl. Die Reparaturkosten können fiktiv – also netto nach Gutachten – abgerechnet werden oder der Geschädigte kann die Reparatur in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen lassen. Dann werden die Reparaturkosten laut Rechnung ersetzt.

  • Wiederbeschaffungskosten
    Sollte das Fahrzeug bei dem Verkehrsunfall einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben, bekommen Sie anstatt der Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet.

  • Kostenpauschale
    In Höhe von mindestens 20€.

  • Abschleppkosten
    Möglicherweise muss Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall abgeschleppt werden. Auch diese Kosten sind in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Aber Achtung! Es gibt hier diverse Ausnahmen.

  • Kosten für einen Sachverständigen
    Diese werden jedoch nur dann übernommen, wenn der Schaden die sogenannte Bagatellgrenze von 700 bis 750 € überschreitet. Es sollte also keinesfalls immer ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, da Sie sonst möglicherweise selbst die Kosten hierfür tragen müssen.

  • Nutzungsausfall
    Falls Sie keinen Mietwagen benötigen, kann alternativ hierzu Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

  • Schmerzensgeld
    Hierbei kommt es maßgelblich auf eine Beurteilung im Einzelfall an. Insbesondere Faktoren wie Art und Umfang der Verletzungen, Umfang der notwendigen ärztlichen Behandlungen, Verletzungsfolgen etc. sind ausschlaggebend.-Haushaltsführungsschaden

  • Wertminderung; An- und Abmeldekosten; Mietwagenkosten, etc…

 

Jeder Fall ist anders

Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Schadenspositionen in welcher Höhe Ihnen tatsächlich zustehen. Sie sollten also von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte beauftragen. Am besten nicht erst dann, wenn es Probleme gibt. Damit ersparen Sie sich selbst auch noch lästige Telefonate, Schreibarbeit und Behördengänge.

Maren Benens

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